Willkommen im Land zum Leben, Teil 2

Torsten Behncke Mittwoch, 3. April 2019 von Torsten Behncke

Politik & Wirtschaft

Willkommen im Land zum Leben, Teil 2

Nach dem vom Planungsverband Rostock im November 2018 vorgelegten Raumnutzungskonzept für den Ausbau der Alternativen Energie lassen sich bei der Auswahl der neu geplanten Eignungsgebiete für Windenergieanlagenfolgende das Planungsergebnis hauptsächlich beeinflussende inhaltliche Schwerpunktthemen der Abwägung festhalten:

Die energiewirtschaftlichen Ziele, aus denen der erforderliche Umfang der Windenergienutzung und der daraus resultierende Flächenbedarf in der Region Rostock abzuleiten sind.
Die Belange des Artenschutzes, die sich aufgrund der sehr großflächigen Schutzzonen um die Brutplätze bestimmter Großvogelarten maßgeblich auf die Flächenauswahl für die Windenergienutzung auswirken.
Der Schutz des Landschaftsbildes vor einer übermäßigen Veränderung durch technische Anlagen, der in der Tourismusregion Rostock untrennbar mit den Belangen der Tourismuswirtschaft zusammenhängt.
Die Belange der Flugsicherheit, die sich aufgrund des zentral innerhalb der Region gelegenen Flughafens Laage vergleichsweise stark auswirken.
Die Überplanung der alten Eignungsgebiete, wo im Hinblick auf den bevorstehenden Ersatz der vorhandenen Windparks Bestandsschutzinteressen gegen die angestrebte Anpassung an aktuelle Abstandskriterien abgewogen werden müssen.
Die Regelungen zur Standortvorsorge für Windenergieanlagen-Prototypen, die für die Region Rostock als Sitz verschiedener Anlagenhersteller und -entwickler eine besondere Bedeutung haben. (PVRR – Abwägungsdokumentation zur Fortschreibung des RREP Rostock (Kapitel Energie) – November 2018, Seite 6)

Ganz abgesehen davon, das sich diese Schwerpunkthemen wild interpretieren lassen und sich subjektiven Eindrücken unterwerfen, sind die Befindlichkeiten der Anwohner, der Wunsch nach freien Horizonten, die Angst vor dem Wertverlust ihrer Immobilien, die ja auch als Altersvorsorge dienen, der Verlust des Arbeitsplatzes, die Gefährdung ihrer Gesundheit durch Immissionen (Infraschall, Schattenwurf, Licht) - summa summarum ihrer Zukunft - nur marginal planungsrelevant.

Keinem soll es schlechter gehen und die Angleichung der Lebensverhältnisse stehen auf der Agenda fast jeden Politikers dieser Republik, aber, vielleicht will ich gar nicht im Stau des Autobahnkreuzes Kaiserberg stehen und mit Atemschutzmaske durch den Talkessel von Stuttgart wandern. Es gibt Menschen, die in der Menschenleere und der sie generierenden Freiheit die Erfüllung ihres Lebenstraumes gefunden haben. Menschen - Zugezogene wie Alteingessene - die mit den Abschlägen da leben wollen, wo andere Urlaub machen. Deren Lebensmodell wird mit der Windenergiewüste in Frage gestellt. Da stehen Ohnmacht gegen Allmacht und die nachhaltige Zerstörung ihrer Umwelt zerstört auch die Menschen.
Der Wertverlust der Immobilien, kann aus dem eigenen Erleben der Betroffenen und entsprechenden Studien als mit 10- 30 % angesetzt werden, was bei einem durchschnittlichen Eigenheim von 150.000 € mal eben 15.000 bis 45.000 € bedeuten kann. Was zusammen mit der Nullzinspolitik der EZB die Zinserlöse der Spareinlagen und der Lebensversicherungen wie Schnee in der Märzensonne schmelzen lassen. Die damit vormals verlässlichen Standbeine der Altersversorgung verschwinden. Allerdings bleibt der kleine Mann wie nicht anders zu erwarten auf diesen Verlusten sitzen, denn es wurde schon 1997 höchstrichterlich beschieden, das die Minderung des Markwertes eines Grundstückes durch die behördliche Zulassung eines Vorhabens in der Nachbarschaft nicht den Schutzbereich des Eigentumsrechtes berührt. Natürlich können die betroffenen Eigentümer gegen den drittbelastenden Verwaltungsakt der Genehmigung einer Windkraftanlage vorgehen, aber mit welchen Erfolgsaussichten und wer kann sich das nicht nur finanziell leisten?
Offensichtlich spielt das im Artikel 2 des Grundgesetzes garantierte Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit je nach Bedarf und unter Berücksichtigung andersgelagerter Interessen nur eine untergeordnete Rolle. Denn wie anders ist es zu erklären, dass die Anwohner den Gefahren von niederfrequentem Schall, der über Kilometer alles durchdringt und von jedem Menschen wegen seiner individuellen Hörschwelle anders wahrgenommen wird, keine Rolle spielt. Dabei ist davon auszugehen, dass 10 - 30 % der Bevölkerung unter den von Windenergieanlagen ausgehenden Schwingungen Stressreaktionen wie z.B. Schlaf-, Seh-, Hör-, Herzrhythmus- und Konzentrationsstörungen entwickeln. Da die Anwohner ihnen nicht ausweichen können, sondern jahrelang ausgesetzt sind, können diese Störungen manifest werden und sich zu Krankheiten auswachsen.

Der Versuch der ausführlichen Darstellung von Gewinn und Verlust für die Bürger, die Gemeinden, die Ämter, die Städte und Kreise, ja das ganze Land erfolgt in den nächsten Tagen an dieser Stelle. Vorab: es wäre hilfreich für das Verständnis der Planung und Ausweisung der Gebiete, wenn die von der „Initiative für Windkraft mit Augenmaß“ geforderte öffentliche Bekanntmachung der Eigentumsverhältnisse am Grundeigentum der Eignungsgebiete und der errichteten Anlagen umgesetzt werden würde. Damit neben den Projektentwicklungsfirmen aus der Windkraftbranche, den Landeigentümer und Landwirten, die sich nachvollziehbar konsequent für die totale Windenergie einsetzen, die vorgeblichen abwägenden Stimmen der nie befragten Bürger aus den betroffenen Gemeinden nicht auch nur die Stimmen der Flächeneigentümer sind Denn nur in den Gemeinden, wo die Bürgermeister sich um weiteren Schaden von ihren Gemeinden abzuwenden konsequent gegen die Windenergie stellen, gibt es seitens der Anwohner substantielle Kritik an den Bauvorhaben.

Windenergievorangsgebiet 72 Kuhs/Bredentin (14 Anlagen) und Windenergievorangsgebiet 106 Glasewitz (9 Anlagen) Der Abstand der beiden Gebiete, also von den vorderen zu den hinteren Anlagen beträgt 7,5 km

Windenergieeignungsgebiet 55/58 Mistorf (30 Anlagen)

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